Ratgeber · Stand: 04.11.2026 · Mit KI-Unterstützung erstellt und von Hafenklick geprüft
BFSG-Ausnahme für Kleinstunternehmen: Wer ist befreit?
Keine Rechtsberatung: Diese Seite ist eine unverbindliche, technische Orientierung von Hafenklick (keine Kanzlei). Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie das BFSG für Ihr Unternehmen gilt, klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Stand: 04.11.2026.
Das BFSG nimmt Kleinstunternehmen teilweise aus. Für kleine Online-Shops ist das eine der wichtigsten Fragen. Hier steht, was das Gesetz und die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) dazu sagen.
Die Definition: zwei Bedingungen
Ein Kleinstunternehmen ist nach § 2 Nr. 17 BFSG ein Unternehmen, das
- weniger als 10 Personen beschäftigt und
- entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. € erzielt oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € hat.
Die Mitarbeiterzahl muss also immer unter 10 liegen. Bei den Finanzzahlen reicht es, wenn eine der beiden Grenzen eingehalten ist. Die MLBF erläutert, dass für die Mitarbeiterzahl Jahresarbeitseinheiten zählen: Teilzeit- und Saisonkräfte werden anteilig berücksichtigt.
Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte
§ 3 Abs. 3 BFSG lautet: Die Barrierefreiheitsanforderungen „gelten nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen“. Ein Online-Shop ist eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Die MLBF nennt den Online-Shop ausdrücklich als Beispiel für eine Dienstleistung, für die Kleinstunternehmen befreit sind.
Für Produkte gibt es diese Ausnahme nicht. Wer als Kleinstunternehmen selbst Produkte im Sinne des BFSG herstellt, einführt oder vertreibt (zum Beispiel Computer, Smartphones, E-Book-Lesegeräte oder Zahlungsterminals), muss die Produktanforderungen grundsätzlich erfüllen. Für Kleinstunternehmen mit Produkten gibt es nur einzelne Erleichterungen bei Dokumentation und Meldung (§ 16 Abs. 4 BFSG).
Nachweis gegenüber der Behörde
Nach den Hinweisen der MLBF sollen Unternehmen ihren Status als Kleinstunternehmen mit Nachweisen mindestens aus den letzten zwei Geschäftsjahren belegen können. Halten Sie Personal- und Umsatz- oder Bilanzzahlen deshalb griffbereit. Wie Unternehmensverbünde oder verbundene Unternehmen zu zählen sind, klären Sie bitte anwaltlich oder mit Ihrer Steuerberatung.
Beratung für Kleinstunternehmen
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit berät Kleinstunternehmen zur Anwendung des Gesetzes, auch wenn sie freiwillig barrierefreie Dienstleistungen anbieten möchten (§ 15 BFSG).
Lohnt sich Barrierefreiheit trotzdem?
Auch ohne Pflicht kann ein barrierefreier Shop für mehr Menschen nutzbar sein, etwa für ältere Kundinnen und Kunden oder für Menschen, die mit der Tastatur oder einem Screenreader einkaufen. Das ist eine geschäftliche Entscheidung, keine rechtliche.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Online-Shop als Kleinstunternehmen im Sinne des BFSG?
Wenn das Unternehmen weniger als 10 Personen beschäftigt und entweder höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. € Jahresbilanzsumme hat (§ 2 Nr. 17 BFSG). Beide Bedingungen müssen erfüllt sein: die Mitarbeiterzahl und mindestens eine der Finanzgrenzen.
Gilt die Ausnahme auch für Produkte?
Nein. § 3 Abs. 3 BFSG nimmt nur Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Für Produkte im Sinne des BFSG gibt es keine solche Ausnahme, nur einzelne Erleichterungen bei Dokumentation und Meldung.
Muss ich meinen Status als Kleinstunternehmen nachweisen?
Die MLBF verlangt nach ihren Hinweisen Nachweise mindestens aus den letzten zwei Geschäftsjahren. Halten Sie Personal-, Umsatz- oder Bilanzzahlen bereit.
Bin ich als Kleingewerbe automatisch befreit?
Nicht automatisch. Maßgeblich sind die Kriterien aus § 2 Nr. 17 BFSG, nicht die Rechtsform oder die Kleinunternehmerregelung im Steuerrecht. Klären Sie Ihren Fall bitte anwaltlich.
Offizielle Quellen
- § 2 BFSG – Begriffsbestimmungen (Nr. 17 Kleinstunternehmen)
- § 3 BFSG – Barrierefreiheitsanforderungen, Ausnahme Abs. 3
- § 15 BFSG – Beratungsangebot der Bundesfachstelle
- MLBF: Informationen für Unternehmen
- MLBF: Fragen und Antworten zum BFSG
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), gesetze-im-internet.de
Wie steht Ihr Shop technisch da?
Der kostenlose Scan zeigt automatisch erkennbare Barrieren Ihrer Startseite nach WCAG 2.2 AA. Den Bericht erstellen wir derzeit von Hand, Sie erhalten ihn in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Bestätigung per E-Mail.
Unsere Prüfung ist eine technische Einschätzung zum Zeitpunkt der Prüfung, keine Rechtsberatung, kein Zertifikat und keine Garantie für BFSG-Konformität.