Ratgeber · Stand: 04.11.2026 · Mit KI-Unterstützung erstellt und von Hafenklick geprüft

BFSG-Abmahnung im Online-Shop: Was gesichert ist und was offen ist

Keine Rechtsberatung: Diese Seite ist eine unverbindliche, technische Orientierung von Hafenklick (keine Kanzlei). Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie das BFSG für Ihr Unternehmen gilt, klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Stand: 04.11.2026.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Shop-Betreiber fürchten seitdem Abmahnungen. Diese Seite trennt, was im Gesetz steht, von dem, was rechtlich noch ungeklärt ist.

Was das BFSG selbst vorsieht: Behörden, Verfahren, Bußgelder

  • Marktüberwachung: Zuständig ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg. Sie prüft Dienstleistungen bei Anlass und auch ohne konkreten Anlass in Stichproben (§ 28 BFSG).
  • Erst Frist, dann Anordnung: Stellt die Behörde Mängel fest, fordert sie zunächst auf, innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern. Erst wenn das nicht geschieht, kann sie – nach erneuter Aufforderung – anordnen, das Angebot der Dienstleistung einzustellen (§ 29 BFSG). Für fehlende Pflichtinformationen gilt ein ähnliches Verfahren (§ 30 BFSG).
  • Bußgeld: Wer eine Dienstleistung entgegen § 14 Abs. 1 BFSG anbietet, handelt ordnungswidrig. Möglich ist eine Geldbuße bis zu 100.000 €, in anderen Fällen bis zu 10.000 € (§ 37 BFSG). Das ist ein Höchstrahmen, kein Regelbetrag.
  • Verbraucher und Verbände: Verbraucher sowie anerkannte Verbände und qualifizierte Einrichtungen können bei der Marktüberwachung ein Verfahren beantragen (§ 32 BFSG) und eine Schlichtung einleiten (§ 34 BFSG).

Abmahnung nach UWG: rechtlich nicht abschließend geklärt

Eine Abmahnung ist kein Verfahren der Behörde, sondern ein privatrechtliches Mittel, meist gestützt auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unlauter handelt nach § 3a UWG, wer gegen eine Vorschrift verstößt, die „auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln“. Unterlassungsansprüche können dann unter anderem Mitbewerber und bestimmte Verbände geltend machen (§ 8 UWG).

Ob die Pflichten des BFSG solche Marktverhaltensregeln sind, ist nach unserem Kenntnisstand nicht höchstrichterlich geklärt und in der Fachdiskussion umstritten. Es gibt Stimmen, die das bejahen, und Stimmen, die auf das behördliche Verfahren im BFSG verweisen. Einzelne Abmahnungen werden berichtet; eine gefestigte Rechtsprechung kennen wir nicht. Wir geben deshalb bewusst keine Prognose ab, wie wahrscheinlich eine Abmahnung ist oder was sie kosten könnte.

Was Sie praktisch tun können

  1. Erhalten Sie eine Abmahnung, unterschreiben Sie nichts vorschnell und lassen Sie sie anwaltlich prüfen, insbesondere eine vorformulierte Unterlassungserklärung und Fristen.
  2. Prüfen Sie, ob das BFSG für Ihr Angebot überhaupt gilt (siehe Ratgeber: Gilt das BFSG für meinen Shop? und Ausnahme für Kleinstunternehmen).
  3. Verschaffen Sie sich technisch einen Überblick: Wo hat Ihr Shop Barrieren nach WCAG 2.2 AA, vor allem im Checkout?
  4. Veröffentlichen Sie die Pflichtinformationen nach Anlage 3 BFSG (siehe Muster-Gliederung für die Barrierefreiheitserklärung).
  5. Dokumentieren Sie, was Sie wann geprüft und behoben haben.

Ein technischer Bericht kann einer Anwältin oder einem Anwalt helfen, die Lage einzuschätzen. Er ist aber keine rechtliche Bewertung und schützt nicht vor einer Abmahnung.

Häufige Fragen

Kann ich wegen des BFSG abgemahnt werden?

Das ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Entscheidend ist, ob BFSG-Pflichten als Marktverhaltensregeln im Sinne von § 3a UWG gelten. Das ist umstritten und nach unserem Kenntnisstand nicht höchstrichterlich entschieden. Lassen Sie eine konkrete Abmahnung anwaltlich prüfen.

Wie hoch kann ein Bußgeld nach dem BFSG sein?

§ 37 BFSG sieht für das Anbieten einer nicht barrierefreien Dienstleistung eine Geldbuße bis zu 100.000 € vor, für andere Verstöße bis zu 10.000 €. Das ist ein Höchstrahmen. Wie hoch ein Bußgeld im Einzelfall ausfällt, entscheidet die Behörde.

Wer überwacht das BFSG?

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Sie fordert bei Mängeln zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer Frist auf (§ 29 BFSG).

Schützt ein Audit vor einer Abmahnung?

Nein. Ein technisches Audit zeigt Barrieren und einen Maßnahmenplan. Es ist keine Rechtsberatung, kein Zertifikat und keine Garantie für BFSG-Konformität.

Offizielle Quellen

Wie steht Ihr Shop technisch da?

Der kostenlose Scan zeigt automatisch erkennbare Barrieren Ihrer Startseite nach WCAG 2.2 AA. Den Bericht erstellen wir derzeit von Hand, Sie erhalten ihn in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Bestätigung per E-Mail.

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Unsere Prüfung ist eine technische Einschätzung zum Zeitpunkt der Prüfung, keine Rechtsberatung, kein Zertifikat und keine Garantie für BFSG-Konformität.