Gilt das BFSG für mich? Ein unverbindlicher Selbstcheck

Wichtig: Dies ist eine unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir treffen keine Aussage darüber, ob Ihr Unternehmen betroffen ist oder nicht. Verbindlich klären kann das nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

Fragen für Online-Shops und Buchungsseiten

  1. Können Verbraucherinnen und Verbraucher über Ihre Website oder App einen Vertrag abschließen, z. B. etwas kaufen oder buchen?
  2. Beschäftigt Ihr Unternehmen 10 oder mehr Personen oder liegen Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme jeweils über 2 Mio. €? (Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen.)
  3. Richtet sich Ihr Angebot nicht ausschließlich an Unternehmen (B2B)?

Wenn Sie alle drei Fragen mit „Ja“ beantworten, liegt Ihr Angebot wahrscheinlich im Anwendungsbereich des BFSG. Lassen Sie das anwaltlich prüfen. Auch bei anderen Antworten kann eine Prüfung sinnvoll sein, denn es gibt Sonderfälle.

Offizielle Quellen

Mehr dazu im Ratgeber Gilt das BFSG für meinen Shop?

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